Ab 8.6 Lockerungen im Bereich Sport beschlossen.
Mit Wirkung zum 8. Juni 2020 wird es weitere Lockerungen im Sport im Freistaat geben: Dies hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen. Für den Fußball gilt weiter ein eingeschränkter und kontaktloser Trainingsbetrieb.
Für den Fußball, der nach wie vor unter der Kategorie „kontaktfreier Outdoor-Trainingsbetrieb“ geführt wird, gilt auch ab 8. Juni 2020 die jetzt bereits aktuell verpflichtende Maßgabe, dass auf einem Großfeld mit bis zu 20 Personen und unter Einhaltung der Mindestabstände von 1,5 Metern trainiert werden darf – allerdings aktuell in maximal vier Kleingruppen mit höchstens jeweils fünf Personen (inklusive Trainer/Betreuer). Inwieweit sich die jetzt noch gültige Größe der Kleingruppen im Fußball möglicherweise ab dem 8. Juni 2020 ändern wird, steht noch nicht fest. Hier befindet sich der Bayerische Fußball-Verband (BFV) im Austausch mit den zuständigen Ministerien und dem Bayerischen Landessport-Verband (BLSV).
Den kompletten Bericht vom BFV kann unter folgenden Link gelesen werden: https:https://www.bfv.de/news/corona/2020/05/lockerungen-im-eingeschrankten-training-zum-8.-juni
Den Leitfaden zum Stand am 26.5.20 kann unter folgenden Link gelesen werden: https:https://www.bfv.de/binaries/content/assets/inhalt/der-bfv/corona-pandemie/bfv_hinweise_training_v18.pdf